Beratung zum Bildungsscheck NRW ab sofort wieder möglich 6. Juli 2022

Möchten Sie sich weiterbilden? Das Land NRW und der europäische Sozialfonds geben Ihnen einen Zuschuss. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie 50 % der Kosten für eine berufliche Weiterbildung bis maximal 500 Euro erhalten.

Voraussetzung für den individuellen Zugang:

Ihr zu versteuerndes Gehalt liegt unter 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung unter 80.000 Euro. Dies muss nachgewiesen werden, entweder durch Vorlage des Steuerbescheids, eine Bescheinigung einer Behörde, eines Steuerberaters oder des Lohnsteuerhilfevereins.

Voraussetzung für den betrieblichen Zugang:

Die Firma darf maximal 49 Mitarbeitende haben (Vollzeitäquivalente). Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Diese Anzahl muss nachgewiesen werden, entweder durch eine Kopie des Jahresabschlusses, Erklärung durch Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung, Auszug aus dem Handelsregister oder Selbstdarstellung auf Homepage des Unternehmens. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Peters, Telefon 02841 / 201-569 oder kirsten.peters@moers.de.

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