Bildungsscheck NRW

Logo BildungsscheckWeiterbildung – eine Investition in Ihre Zukunft

Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten „individuellen Zugang“ finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.

Im sogenannten „betrieblichen Zugang“ können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.

Voraussetzungen zur Erlangung eines Bildungsschecks

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die die Fördervoraussetzungen erfüllen: das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss unter 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze 80.000 Euro. Dies muss durch Vorlage des Steuerbescheids nachgewiesen werden. Man kann innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

Förderhöhe: 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- € pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Neu ist, dass auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder von größeren Firmen mit mehr als 249 Mitarbeiter/innen einen individuellen Bildungsscheck erhalten können.

Im betrieblichen Zugang können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Arbeitsstätte in NRW für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten, wenn sie die nachfolgenden Fördervoraussetzungen erfüllen.

Förderhöhe: 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- € pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Frau Peters unter 02841 / 201-569.

Hier finden Sie Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Weitere Informationen über den Bildungsscheck

Der Bildungsscheck wird ausgegeben mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

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