Die Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Moers – Kamp-Lintfort (AGB)
Die Volkshochschule der Stadt Moers (vhs) ist eine Einrichtung der Weiterbildung. Alle, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können Veranstaltungen der vhs besuchen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die im Rahmen „junge vhs“ angeboten werden. Der Nachweis von Vorkenntnissen ist nur erforderlich, wenn es in der Ankündigung vermerkt ist.
Die vhs behält sich vor, im Einzelfall andere als die namentlich angekündigten Kursleitenden mit entsprechender Qualifikation und Expertise einzusetzen.
Da Kurse und Seminare in der Regel nur mit einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden können, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die vhs kann auch sachlichem Grund Ort und Zeit der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Anmeldung
a) Kurse und Seminare
Die Anmeldung ist bei Barzahlung nur persönlich oder bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats auch per Post, E-Mail, Telefon oder über das Internet möglich.
Anmeldevordrucke finden Sie am Ende des Programmheftes, auf unserer Homepage und in den Geschäftsstellen der vhs.
b) Studienfahrten / Studienreisen
Für Studienfahrten gelten die üblichen Anmeldevordrucke; bei Studienreisen ist die Anmeldung entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die mit dem Angebot zu der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben werden, vorzunehmen.
c) Vorträge / Einzelveranstaltungen
Für Vorträge und Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann persönlich oder telefonisch erfolgen (Tel. 0 28 41 / 201-565).
Rücktritte / Ummeldungen
Rücktritte sind grundsätzlich nur in den Geschäftsstellen möglich. Abmeldungen bei Kurs-, Seminar- oder Reiseleiter:innen sind nicht rechtswirksam. Bei Abmeldungen sind grundsätzlich 5 Euro Rücktrittsentgelt zu zahlen. Rechtzeitige Ummeldungen sind kostenfrei.
Gültige Fristen:
a) Kurse (mit mehr als 5 Terminen):
Rücktritte von Kursen und Ummeldungen sind nur bis vor dem zweiten Unterrichtstag möglich.
b) Seminare, einwöchige Intensivseminare, Prüfungen und Kurzkurse mit maximal 5 Terminen:
Rücktritte sind nur bis 2 Wochen vor Beginn möglich. Danach ist eine Erstattung des Teilnehmerentgelts auch bei Nichtteilnahme ausgeschlossen. Abweichende Fristen sind in der Veranstaltungsbeschreibung gesondert bezeichnet.
c) Studienfahrten / Studienreisen:
Rücktritte von Studienfahrten sind nur bis 2 Wochen vor der Fahrt möglich. Danach ist zusätzlich zum Rücktrittsentgelt der halbe Preis fällig, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktrittserklärung ist der volle Preis zu entrichten. Abweichende Fristen – insbesondere bei Studienreisen oder Theaterfahrten – sind in der Veranstaltungsbeschreibung gesondert bezeichnet.
Entgelte
Die Entgelte für alle Veranstaltungen sind im Programm angegeben. Sie sind für Kurse und Seminare bei der Anmeldung fällig. Bei vorliegendem SEPA-Mandat werden diese am letzten Werktag des Monats von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit Ihr Kurs nach dem 15. eines Monats beginnt, erfolgt die Lastschrift am letzten Werktag des Folgemonats.
Bei Kursen, die die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreichen, kann die vhs in Ausnahmefällen Kleingruppen bei erhöhtem Entgelt bzw. geringerem Stundenumfang einrichten.
Ermäßigungen
Soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden Entgeltermäßigungen einmal pro Semester in den nachfolgend genannten Höhen gegen Vorlage der in den Klammern aufgeführten Nachweise gewährt. Bei den Intensivkursen im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ kann die Ermäßigung im Einzelfall bis zu zweimal pro Semester gewährt werden.
Studienfahrten (auch Studienreisen und Theaterfahrten), Einzelveranstaltungen und Schulabschlusskurse sind von der Ermäßigungsregelung ausgenommen.
30 % Ermäßigung für eine Veranstaltung im Semester auf das Kernentgelt für
- Inhaber:innen der Ehrenamtskarte NRW
- Auszubildende/Praktikant:innen (Vertrag)
- Schüler:innen/Student:innen (Ausweis, Bescheinigung)
- Freiwillige im Rahmen von Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr (Ausweis, Bescheinigung)
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre in Heimen oder Pflegeeinrichtungen einschließlich Pflegefamilien (Bescheinigung)
50 % Ermäßigung für eine Veranstaltung im Semester auf das Kernentgelt für
- Dozent:innen sowie Kurssprecher:innen der vhs, die ehrenamtliches und gewähltes Mitglied der vhs-Konferenz sind (Mitbestimmungsgremium der vhs)
- „Moers–Pass“-Inhaber:innen sowie Kamp-Lintforter Einwohner:innen, in deren Haushalten das monatliche Nettoeinkommen die aktuellen Einkommensgrenzen für den Moers-Pass nicht übersteigt (Nachweise über das gesamte Einkommen der Haushaltsgemeinschaft)
- Empfänger:innen von Wohngeld nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes (Bescheid).
50 % Ermäßigung für eine Veranstaltung im Semester auf das Kernentgelt für
Empfänger:innen der folgenden Leistungen, die nicht mit 1. Wohnsitz in Moers und Kamp-Lintfort gemeldet sind:
- Empfänger:innen von Bürgergeld nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II, von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII oder nach anderen Gesetzen (Bescheid).
- Empfänger:innen von laufenden Grundsicherungsleistungen im Alter nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII (Bescheid).
- Empfänger:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Bescheid).
Höchstmögliche Entgeltermäßigung für eine Veranstaltung im Semester
Gegen Zahlung eines Entgelts von 12 Euro (bar zu entrichten) erwerben die folgenden Personengruppen mit 1. Wohnsitz in Moers und Kamp-Lintfort einmal im Semester Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung:
- Empfänger:innen von Bürgergeld nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II, von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII oder nach anderen Gesetzen (Bescheid).
- Empfänger:innen von laufenden Grundsicherungsleistungen im Alter nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII (Bescheid).
- Empfänger:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Bescheid).
Fragen Sie nach der Möglichkeit von Zuschüssen durch
- Bildungsscheck
Teilnahmebescheinigung
Als Ausweis für den regelmäßigen Besuch wird den Teilnehmenden an Seminaren, Arbeitsgemeinschaften und Kursen auf Wunsch gegen ein Entgelt von 2,50 Euro eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn sie sich regelmäßig in die Anwesenheitsliste eingetragen haben. Bitte informieren Sie sich in den Geschäftsstellen.
Hausordnung
Die vhs verfügt nur beschränkt über eigene Räume. Die Hausordnung der jeweiligen Schulgebäude, in denen wir zu Gast sind, ist deshalb für alle Teilnehmenden bindend. Wir bitten Sie vor allem, in den Gebäuden nicht zu rauchen und das Schulinventar pfleglich zu behandeln.