Bildungsscheck 2.0
Bildungsscheck 2.0 – jetzt nur noch online zu beantragen
Seit Februar ist der Bildungsscheck als Bildungsscheck 2.0 zurückgekehrt.
Für Interessierte Bürgerinnen und Bürger ist die Beantragung nun leichter geworden, denn es ist kein persönliches Beratungsgespräch mehr nötig! Stattdessen kann der Antrag nun online gestellt werden. Sie können jedoch auch weiterhin Ihren Bildungsscheck bei uns einlösen!
Was ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck 2.0 ist eine finanzielle Förderung, die Sie bei Ihrer beruflichen Weiterentwicklung unterstützen soll. Der Bildungsscheck muss online beantragt werden.
Was enthält der Bildungsscheck 2.0?
- Der Bildungsscheck kann bis zu 50%, aber maximal 500 Euro der Kursgebühren Ihrer Weiterbildung erstatten.
- Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Bildungsscheck beantragen zu können?
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfahlen
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 50.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 100.000 Euro)
- Die Weiterbildung muss Ihrem aktuellen oder Ihrem zukünftigen Beruf dienen
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen
- Sie müssen einen maximal 2 Jahre alten Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt vorlegen können.
Achtung! Nicht alle Weiterbildungen sind förderfähig! Bitte beachten Sie das Informationsblatt zum Bildungsscheck 2.0!
Weiterführende Informationen, wer und wie man einen Bildungsscheck 2.0 beantragen kann, erhalten Sie auf folgender Website: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
Oder bei Fragen zum Antrag und zu den Förderbedingungen:
G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH
Servicezeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr
02041 767555 bildungsscheck@gib.nrw.de

